Unternehmens-
steuerrecht
Unsere Expertise im Unternehmenssteuerrecht
Unser Spezialistenteam verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Unternehmern und Unternehmen in den verschiedensten steuerlichen Themen. Wir stehen für zukunftstorientierte Beratung, Unternehmergeist und Kreativität im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.
Wir begleiten Sie sehr gerne als Sparringspartner mit Unternehmensverständnis und beraten Sie vielseitig kompetent, zuverlässig und konstruktiv. Auch in herausfordernden Situationen (z.B. bei Umstrukturierungsprojekten, Betriebsprüfungen) sind wir an Ihrer Seite und begleiten Sie gut strukturiert und zielorientiert.
Selbstverständlich arbeiten wir auf Wunsch auch gerne im Rahmen einer wertschätzenden Kooperation mit Ihrem Steuerberater, Anwalt und/oder Notar zusammen.
Unsere Beratungsschwerpunkte
umfasst insbesondere die Unterstützung bei der Due Diligence für Käufer oder Verkäufer, frühzeitige Gestaltungsberatung zur Planung einer steuerlich optimierten Akquisitions- bzw. Verkaufsstruktur, Management Buy Out/ In, Unternehmensbewertung.
Ein Unternehmen unterliegt einem ständigen Wandel, muss sich an Marktveränderungen anpassen und stetig weiterentwickeln um erfolgreich zu bleiben. In diesem Beratungsschwerpunkt dreht sich deshalb alles um die zukünftige Aufstellung Ihres Unternehmens, insbesondere Umgestaltung, Neuausrichtung, Ausgliederung, Verschmelzung von Unternehmens-/Geschäftsbereichen auf Basis des Umwandlungssteuerrechtes.
Holdingstrukturen sind eine Möglichkeit, um u.a. in Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge oder Unternehmens-/ Geschäftsbereichsveräußerung gesellschafts- und steuerrechtliche Strukturen zu schaffen. Im Rahmen einer Familienholding können zentrale Funktionen und Verwaltungsaufgaben außerhalb der operativen Gesellschaften effektiv gebündelt werden und für die Unternehmensgruppe tätig sein.
Die Qualität einer Steuergestaltung und deren Umsetzung sowie der Umsetzung der steuerlichen Vorgaben in einem Unternehmen entscheidet sich oft erst in der Betriebsprüfung. Das Klima in Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen wird immer anspruchsvoller sowohl fachlich als auch in Bezug auf Verhandlungskompetenzen. Dies betrifft zunehmend auch die mittelständischen Unternehmen. Eine vielseitig kompetente fachliche Begleitung und Beratung ist inzwischen fast unverzichtbar.
„Nichts geht mehr ohne eine angemessene Bewertung.“
In den verschiedensten Bereichen des Unternehmenssteuerrechtes ist die Bewertung von Wirtschaftsgütern, Unternehmen im Ganzen, aber auch Unternehmensgruppen und Geschäfts-bereichen erforderlich. Bewertungen erfolgen entweder für rein steuerliche Zwecke, z.B. bei der Erbschaft-/Schenkungssteuer, oder im Bereich der Unternehmenskäufe/- verkäufe und Umstrukturierungen. Jede Art der Bewertung erfordert für sich eine umfassende Expertise, die meist auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen basiert.
Sprechen Sie mich an:
Annette Blanche
Spezialistin für Unternehmenssteuerrecht
Steuerberaterin