Nachfolge

Privatvermögen

Unsere Expertise in der Nachfolge für Privatvermögen

Unser Spezialistenteam verfügt auch über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Privatpersonen bei der Strukturierung und Nachfolgeplanung ihres Privatvermögens. Dieses steuerliche Fachgebiet erfordert Fachkenntnisse in verschiedensten steuerlichen Themen, insbesondere auch der Einkommensteuer.

Wir begleiten Sie sehr gerne bei Ihren Nachfolgethemen in den verschiedensten Lebensabschnitten mit Fachkompetenz, Zuverlässigkeit und Kreativität im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Auch in herausfordernden Situationen (z.B. bei Scheidung, Todesfall, familiären Differenzen) sind wir an Ihrer Seite und begleiten Sie empathisch, konstruktiv, gut strukturiert und lösungsorientiert.

Selbstverständlich arbeiten wir auf Wunsch auch gerne im Rahmen einer wertschätzenden Kooperation mit Ihrem Steuerberater, Anwalt und/oder Notar zusammen.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte

Umfasst für uns sowohl die familiäre Nachfolgeplanung von Privatvermögen, z.B. durch vorweggenommene Erbfolge/ Schenkung, Regelung des Nachlasses im Rahmen einer Testamentsgestaltung, als auch die Gestaltung einer Vermögensveräußerung (z.B. Immobilie/Immobilien) an externe Käufer. Eine frühzeitige Planung ist hier sinnvoll, auch um die steuerliche Belastung für das Privatvermögen so gering wie möglich zu halten und gegebenenfalls notwendige vorbereitende Schritte zur Erfüllung der steuerlichen Voraussetzungen in die Wege zu leiten.

Zur Vorbereitung der Nachfolge auf die nächste Generation ist es sinnvoll die Struktur des Privatvermögens und der einzelnen Vermögensgegenstände (z.B. eigengenutzte oder vermietete Immobilien im In- und Ausland, Kunstgegenstände etc.) zu sichten und zu planen an wen diese Vermögensgegenstände geschenkt/ vererbt werden sollen. Bei größerem privaten Vermögenswerten kann es Überlegungen zur Etablierung von Familienholdings oder sogar auch Familienstiftungen geben. Die u.a. steuerlichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten sollten im Vorhinein in Ruhe überlegt, diskutiert und vereinbart werden.

Ein Wegzug ins Ausland (häufig an den Altersruhesitz) kann ungewollte kostspielige steuerliche Konsequenzen auslösen, sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine mögliche Wegzugsbesteuerung ist zu prüfen und das Privatvermögen ggfs. vorzeitig an die nächste Generation zu übertragen. Auch sollte beachtet werden, dass mit den allermeisten Ländern der Welt keine Doppelbesteuerungsabkommen bestehen und damit häufig eine doppelte Besteuerung im Schenkungs-/Erbfall im Inland und gleichzeitig im Ausland entsteht.

„Nichts geht mehr ohne eine angemessene Bewertung.“
Bewertungen erfolgen in der privaten Nachfolge meist für rein steuerliche Zwecke, z.B. der Erbschaft-/ Schenkungssteuer, häufig auch zur Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen, Ausgleichzahlungen an Erbberechtigte oder für den Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung. Die Bewertung verschiedenster Vermögensgegenstände, insbesondere von Immobilien, ist ein essentieller Bestandteil unserer Tätigkeiten.

„Nichts geht mehr ohne eine angemessene Bewertung.“

Wir erstellen die notwendigen Steuererklärungen für jeden Fall der Nachfolgeplanung. Dies sind insbesondere Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen.

Sprechen Sie mich an:

Kerstin Drewes

Spezialistin für Besteuerung Privatvermögen
Steuerberaterin

0611 290 879 88