Internationales Steuerrecht
Unsere Expertise im Internationalen Steuerrecht
Unser Spezialistenteam verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Unternehmern und Unternehmen. Wir haben Erfahrungen sowohl in internationalen Konzernen als auch in Steuerberatungsgesellschaften zu Inbound- und Outbound-Investitionen gesammelt. Wir stehen für zukunftsorientierte Beratung, Unternehmergeist und Kreativität im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.
Wir begleiten Sie sehr gerne als Sparringspartner mit Unternehmensverständnis und beraten Sie vielseitig kompetent, zuverlässig und konstruktiv. Auch in herausfordernden Situationen (z.B. bei Umstrukturierungsprojekten, Betriebsprüfungen) sind wir an Ihrer Seite und begleiten Sie gut strukturiert und zielorientiert.
Selbstverständlich arbeiten wir auf Wunsch auch gerne im Rahmen einer wertschätzenden Kooperation mit Ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt und/oder Notar zusammen.
Unsere Beratungsschwerpunkte
umfasst insbesondere die Unterstützung bei der Planung, Vorbereitung und Umsetzung, z.B. durch Etablierung von Tochtergesellschaften im Inland in verschiedensten Rechtsformen, Beurteilung von grenzüberschreitenden Sachverhalten in der Umsatzsteuer und Ertragsteuer (u.a. Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG).
Verrechnungspreise sind seit Jahren ein Dauerbrenner für international tätige Unternehmen, die über Tochtergesellschaften im Ausland tätig werden (wollen). Unsere Spezialistin für Verrechnungspreise kann langjährige Erfahrungen im Konzernumfeld in diesem Spezialgebiet einbringen und versteht Unternehmensprozesse zu gestalten und zu dokumentieren. Wir können Sie insbesondere bei der Umsetzung und Dokumentation des Verrechnungspreissystems in Ihrer Unternehmensgruppe beraten und begleiten sowie bei Betriebsprüfungen.
Die Qualität einer Steuergestaltung und deren Umsetzung sowie der Umsetzung der steuerlichen Vorgaben in einem Unternehmen entscheidet sich oft erst in der Betriebsprüfung. Das Klima in Betriebsprüfungen wird immer anspruchsvoller sowohl fachlich als auch in Bezug auf Verhandlungskompetenzen. Vor allem der Bereich der grenzüberschreitenden Transaktionen gewinnt an Fokus. Dies betrifft zunehmend auch die mittelständischen Unternehmen. Wir begleiten Sie mit vielseitiger themenübergreifender Fach- und Verhandlungskompetenz und unserer langjährigen Erfahrung durch die Betriebsprüfung.
Mitarbeiterentsendungen vom Inland ins Ausland oder vom Ausland ins Inland sind durch die Globalisierung der Unternehmensstrukturen ein regelmäßiges Thema für international tätige Unternehmen. Unser Spezialist für dieses spezielle Fachgebiet der Einkommensteuer berät Sie mit langjähriger Erfahrung im Konzern und in der Steuerberatung und übernimmt auch die steuerliche Deklaration für Ihre Mitarbeiter.
Insbesondere in Fällen von sogenannten Inbound-Investitionen kann es zu einer beschränkten Steuerpflicht der ausländischen Gesellschaft in Deutschland kommen. Beispiele sind Sachverhalte mit Beteiligungen an Personengesellschaften in Deutschland, Lizenzen, Darlehen aber auch Dividendenzahlungen von der Tochtergesellschaft im Inland an die ausländische Mutter. Wir unterstützen für Sie gerne bei der Erfüllung der sich ergebenden steuerlichen Pflichten im Erklärungsverfahren beim lokalen Finanzamt und im Steuerabzugsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.
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